Fachhochschule und Masterausbildung an der Ademy Elearning Business School

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Fachhochschule und Masterausbildung an der Ademy Elearning Business School www.ademy.li

Die Fachhochschule ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt. Fachhochschulen führen zunehmend die Bezeichnungen Hochschule oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften, kurz HS oder HAW, sowie die englischsprachigen Bezeichnungen University oder University of Applied Sciences.

Das Studienangebot der Fachhochschulen erstreckt sich über natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge. Im Zuge des Bologna-Prozesses bieten auch die Fachhochschulen gestufte Bachelor- und Master-Abschlüsse in akkreditierten Studiengängen an.

Bologna

Seit 2000 erfolgt in einer dritten Phase die Veränderung der Fachhochschulen durch die im Rahmen des Bologna-Prozesses neu einzurichtenden Studienabschlüsse Bachelor und Master.

Anfang des Jahres 2000 existierten nach Zahlen des Wissenschaftsrates in Deutschland 151 Fachhochschulen, davon 47 in nichtstaatlicher Trägerschaft. Ende 2002 gab es 523.000 Studierende an Fachhochschulen, was einem Anteil von 26 % an allen Studierenden in Deutschland entspricht. Die Zahl der Studierenden an deutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert bis zu mehr als 16.000 Studenten.

Im Zuge der Förderung des wissenschaftlichen Profils von Fachhochschulen haben beispielsweise die Fachhochschulen in Bayern 2006 den Verein Hochschule Bayern e.V. gegründet. Dieser soll durch Koordinierung der wissenschaftlichen Entwicklung der Mitgliederhochschulen und deren strategische Positionierung die Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern fördern.

Hochschule – University

Seit einigen Jahren verwenden Fachhochschulen zusätzlich die englische Bezeichnung University of Applied Sciences oder University. Außerdem werden deutschsprachige Bezeichnungen wie Hochschule oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften verwendet. Die Namensgebung erfolgt dabei in Zusammenarbeit der Hochschule mit dem Bundesland. Dieses hat die nötige Gesetzgebungskompetenz. Der Begriff Hochschule ist jedoch gleichzeitig der Oberbegriff für Fachhochschulen und Universitäten, also einem Teil der Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs.

Die englischsprachige Bezeichnung University wird der Struktur der angloamerikanisch geprägten Bildungssysteme gerecht. In diesen werden Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, die postgraduale Abschlüsse verleihen, als Universities bezeichnet, was den Hochschulen in Deutschland entspricht. Die High School als wörtliche Übersetzung des Begriffs Hochschule ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen.

In Deutschland ist die Bezeichnung Universität jedoch nicht mit Hochschule deckungsgleich und bezeichnet immer eine Hochschule mit Promotionsrecht. Es gibt jedoch auch weitere Hochschulen mit Promotionsrecht, die nicht die Bezeichnung Universität tragen bzw. tragen wollen. Der Begriff „wissenschaftliche Hochschule“, mit dem früher die Hochschulen mit Promotionsrecht als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen gemeint waren, wird im hochschulpolitischen Sprachgebrauch überwiegend nicht mehr benutzt, da dies fälschlicherweise implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe.

Anerkennung in Politik, Wirtschaft und Öffentlichem Dienst

Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, forderte die deutsche Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren nach besser qualifizierten Mitarbeitern, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können sollten. Auch war die Frage der Anerkennung der Abschlüsse innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vor allem für die damaligen Ingenieurschulabsolventen ungeklärt, da die Ingenieursausbildung in den meisten damaligen EWG-Staaten nur auf Hochschulebene erfolgte.

Doch die durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 für die Gleichstellung der Fachhochschulen vorgegebene Frist von zwei Jahren wurde erheblich überschritten, weil Kompetenzen in der Bildungspolitik von den Ländern auf den Bund übertragen werden mussten (u.a. aus Opposition zur damaligen Bundesregierung vor allem in Baden-Württemberg unter Hans Filbinger und in Bayern unter Franz Josef Strauß).

Es dauerte überdies sehr lange, bis das Diplom (FH) allgemein anerkannt war und nicht mehr von Absolventen der Universitäten und Technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie, der Presse und anderen Medien massiv diskriminiert wurde.

Heute sind Fachhochschulabsolventen aufgrund ihrer anwendungsorientierten wissenschaftlichen Qualifikation für innovative Unternehmen aller Größen interessant. Sie bringen innovatives Potential in die Hochschullandschaft, wie z.B. die Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin, die anwendungsorientierte Studiengänge der Fachhochschule und duale Studiengänge der Berufsakademie gleichermaßen anbietet.

Studiengänge zum Bachelor an Fachhochschulen und Universitäten führen zur Laufbahnbefähigung zum gehobenen Dienst, genauso wie die bisherigen Diplomstudiengänge an Fachhochschulen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Master-Studienganges an einer Universität oder Fachhochschule erwerben die Absolventen die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst.

Die Zuordnung der Hochschulabschlüsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes erfolgt nach den §§ 13 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), allgemein nach der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften und aufgrund eines erfolgreichen Verfahrens der Akkreditierung eines Studienganges. § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG lautet: „Die Bildungsvoraussetzungen müssen geeignet sein, in Verbindung mit der für die Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit die Anforderungen der Befähigung für die Laufbahn zu erfüllen.“.

Zu beachten sind die Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ (Beschlüsse der Innenministerkonferenz und Kultusministerkonferenz von 2007 und deren Vorgänger im Jahr 2002 ) und die „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“.

Fachhochschulen in der Schweiz

Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz Technikum genannt) die einzige mögliche höhere ("akademische") Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in 7 (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Fachhochschuleinrichtungen auf etwa 30 bis 40 zu senken.

Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.

Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Einzelne Masterstudiengänge sind bereits verfügbar, die meisten werden voraussichtlich ab Herbst 2008 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Diplome dürfen ab 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen.

Fachhochschulen in Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkraft-Treten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen, darunter die aus der Fachhochschule Liechtenstein hervorgegangene Hochschule Liechtenstein.

Fachhochschulen in Europa

Die deutschen Fachhochschulen unterscheiden sich teilweise erheblich von den anderen europäischen Fachhochschulen. In den Niederlanden z.B. bieten Fachhochschulen ("Hogeschool") auch Kurse bzw. Abschlüsse (Bachelor) an, die deutschen Ausbildungen im dualen Ausbildungssystem entsprechen.

Der durch die Bologna-Erklärung von 1999 angestoßene Bologna-Prozess hat das Ziel, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels des European Credit Transfer System ECTS zu erreichen. Die meisten Fachhochschulen im deutschen Sprachraum haben inzwischen auf das neue System umgestellt und bieten entsprechend akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge an. wikipedia für mehr Informationen oder unter www.ademy.li

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